UNTERNEHMERSCHEIN
SCHNELLKURS
(2 Wochen)

Kursbeginn:

  • 14.04. bis 25.04.2025

  • 28.04. bis 09.05.2025

  • 12.05. bis 23.05.2025

Montag bis Freitag Unterricht

Von 11:00 bis 13:30 Uhr

Kursgebühren: 430 € (brutto)
(inkl. Lernmaterialien )


UNTERNEHMERSCHEIN
ABENDKURS
(2 Wochen)

Kursbeginn:

  • 31.03. bis 11.04.2025

  • 14.04. bis 25.04.2025

  • 28.04. bis 09.05.2025

  • 12.05. bis 23.05.2025

Jeden Tag Unterricht

Montag bis Freitag von 17:00 bis 19:30 Uhr

Kursgebühren: 430 € (brutto)
(inkl. Lernmaterialien)


Für eine verbindliche Kursbuchung bitten wir Sie unangemeldet eine Anzahlung von 130€ in BAR bei uns in der Potsdamer Str. 134, 10783 Berlin, an unseren Öffnungszeiten vorzunehmen, damit Ihr Platz reserviert werden kann.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Unsere Anschrift finden Sie hier.

(Öffnungszeiten können momentan abweichen, bitte rufen Sie vorher an: 030 25 75 98 22)
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Die nächsten Prüfungstermine bei der IHK sind am:

  • 20. Mai 2025

  • 01. Juli 2025

Prüfungsgebühr bei der IHK: 280€


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ÜBER UNSERE KURSE

Sie wollen Taxi- oder Mietwagenunternehmer werden, wissen aber nicht wie Sie die IHK-Fachkundeprüfung bestehen sollen?

Wir bieten Ihnen eine ausgezeichnete Vorbereitungsschulung für den Unternehmerschein an, sodass Sie die Prüfung beim ersten mal bestehen!

Im Taxi-Bildungscenter werden Sie von professionellen und qualifizierten Dozenten mit jahrzehntelanger Erfahrung als Taxiunternehmer auf die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr vorbereitet.

Um sich für einen Kurs anzumelden, können Sie uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder uns direkt in der Potsdamer Str. 134-136 besuchen.

Unsere Vorbereitungskurse finden nur in Berlin statt und bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor!

Bitte berücksichtigen Sie bei den Wahlen der Kurse, dass Sie noch Lernzeit nach den Kursen mit einplanen müssen.

Unsere Dozenten besitzen jahrzehntelange Erfahrung als Taxiunternehmer und werden Sie professionell und qualifiziert in allen nötigen Themen unterrichten, um die bestehen zu können.

 

Darunter gehören:

  • Arbeits- und Sozialrecht

  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

  • Fahrerlaubnisverordnung

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

  • Straßenverkehrsordnung

  • Haftung und Versicherungen

  • Buchhaltung und Gewinnermittlung

  • Umsatzsteuer

    Einkommensteuer

  • Handelsrecht

  • KLR/Kalkulation

  • Finanzwirtschaft

  • Auslandsverkehr

 

ÜBER DEN UNTERNEHMERSCHEIN

Eine Alternative zum Taxi- oder Mietwagenfahrer ist die Selbständigkeit, sei es als alleinfahrender Einzelunternehmer oder als Betreiber eines Mehrwagenunternehmens. Und natürlich sind auch für diese Modelle Vorschriften zu beachten.

Zunächst einmal: Ein Taxi- und Mietwagenunternehmer braucht nicht zwingend einen Personenbeförderungsschein (FzF), sondern nur dann, wenn er auch selbst fahren will. Vorgeschrieben sind aber in jedem Fall nach dem Personenbeförderungsgesetz folgende Voraussetzungen:

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Antragsteller von der Krankenkasse, vom Finanzamt und vom Gewerbeamt Unbedenklichkeitsbescheinigungen beizubringen, ferner ein Führungszeugnis (vom Bürgeramt) und den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. durch Bankbelege und eine Vermögensübersicht).

Und schließlich ist die fachliche Eignung des Antragstellers durch Ablegen einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Bei Gesellschaften wie z.B. einer GmbH durch den oder die verantwortlichen Vertreter, bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts durch alle Gesellschafter.